Medizinisch indiziertes Bleaching


„Die Aufhellung vitaler Zähne hat in der Regel einen medizinischen Nutzen, während die kosmetische Verbesserung lediglich eine (erwünschte) Nebenwirkung ist.“

[Noack, Padrok, Höfer]

Bleaching


Dem Bleaching wird oft eine vorwiegend kosmetische Indikation vorgeworfen. Dabei ist es eine nicht invasive Methode, um Patienten mit medizinischen Problemen, die sich auch in Zahnverfärbungen niederschlagen zu helfen.

Bei manchen Restaurationsmethoden wie z.B. den Veneers ist es sogar eine notwendige Vorbereitung, um diese überhaupt nutzen zu können.

Gerade bei Jugendlichen kann durch das Bleaching eine soziale Rehabilitation erreicht werden, welche eine Entscheidung über eine prothetische Versorgung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben lässt, zu dem der oder die Jugendliche ihr Recht auf Selbstbestimmung und Risikoabwägung besser wahrnehmen kann.

Beim Bleaching werden Farbstoffe im Zahn durch freigewordene Radikale oxidiert und damit entfärbt, ein schönes Lächeln ist wieder gegeben.